AGBs

1. Allgemeines

Für unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote gelten ausschließlich unsere nachstehenden Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- beziehungsweise Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigt haben.
Nebenabreden, mündliche Zusagen und spätere Änderungen des Vertrages werden nur nach schriftlicher Bestätigung durch uns gültig.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so werden die übrigen Bestimmungen in ihrer Wirksamkeit hierdurch nicht berührt. An die Stelle einer etwa unzulässigen Frist, Zeit oder sonstigen Maßnahme tritt der gesetzlich zulässige Umfang.

2. Preise, Transport und Verpackung

2.1 Unsere Preise verstehen sich ausschließlich Verpackung. Der Versand erfolgt auf Kosten des Käufers, soweit nicht anders lautend vereinbart. Die Wahl des Transportweges behalten wir uns vor. Bei Transporthilfsmitteln (Mehrwegsysteme) behalten wir uns das Eigentumsrecht vor, sofern diese nicht im einwandfreien Zustand getauscht, kostenlos zurückgeschickt oder bezahlt werden. Die Berechnung erfolgt zu marktüblichen Preisen.

2.2 Bei Versendung geht das Transportrisiko mit Beendigung der Verladung auf den Kunden über, auch dann, wenn der Transport mit einem unserer Fahrzeuge erfolgt. Für ein schuldhaftes Verhalten des Frachtführers stehen wir nicht ein. Sämtliche Ansprüche aus dem Transportgeschehen treten wir an den Frachtführer ab. Wir lassen die Sendung gegen die üblichen Transportgefahren auf Kosten des Kunden versichern, sofern der Kunde dieses schriftlich wünscht. Bei Transporten von schwerlastigen Waren ist der Empfänger für die Gestellung einer der Ware entsprechenden Entladeeinrichtung (z. B. Kran) verantwortlich. Für die Entladung sowie Verbringung der Ware bis zur Einbaustelle haftet der Empfänger.

3. Zahlung und Eigentumsvorbehalt

3.1 Rechnungen und Angebote enthalten Preise ausschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit dies nicht ausdrücklich anders vermerkt ist.
Zahlungen sind fällig:

a) Bei Beträgen bis einschl. 5.000 € binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto.

b) Bei Beträgen über 5.000 €
Ein Drittel nach Erhalt der Auftragsbestätigung
Ein Drittel nach Meldung der Versandbereitschaft
Ein Drittel nach Lieferung bzw. Spätestens 30 Tage
nach Rechnungsstellung jeweils rein netto.

Soweit die Mehrwertsteuer getrennt ausgewiesen wird, ist sie auch zu den Teileistungen zu leisten. Skontoabzüge werden dabei nicht anerkannt, soweit sie nicht ausdrücklich von uns gewährt wurden. Befindet sich der Besteller in Annahmeverzug, so wird die Schlußzahlung einen Monat nach dem Tage der Versandbereitschaft fällig. Das Zurückbehaltungsrecht und das Recht zur Aufrechnung mit anderen ist ausgeschlossen. Wechsel sofern diskontfähig, werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen. Sämtliche mit der Verwertung verbundenen Kosten trägt der Besteller. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet.
Wir behalten uns jedoch vor, im Einzelfall Lieferung und Dienstleistungen nur gegen Barzahlung auszuführen. Rechnungen für Reparaturen und Kundendienstleistungen sind ohne Skontoabzug sofort fällig

3.2 Sämtliche Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und bis zum Ausgleich aller Forderungen, auch solcher aus anderen Geschäften. Es besteht Einverständnis darüber, daß im Falle der Verarbeitung unserer Waren, insbesondere bei Um- oder Einbauten, wir Hersteller im Sinne von § 950 BGB sind. Der Kunde ist zur Verfügung über Vorbehaltsware nur im Rahmen gewöhnlichen Geschäftsverkehrs berechtigt. Er tritt hiermit seine Forderungen aus jeder Veräußerung der Vorbehaltsware - gleich in welchem Zustand - mit allen Nebenrechten an uns ab. Zieht der Kunde die uns zustehenden Forderungen ein, so geschieht dies treuhänderisch für uns. Der Kunde ist - für uns jederzeit widerruflich - zur Einziehung der Forderungen aus Geschäften im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berechtigt, jedoch verpflichtet, den für uns eingezogenen Betrag unverzüglich auf unser Verlangen an uns abzuführen. Wir sind jederzeit berechtigt, den Dritterwerber von der Abtretung in Kenntnis zu setzen.

3.3 Die Aufrechnung oder Zurückbehaltung gegenüber unseren Forderungen ist ausgeschlossen. Es sei denn, daß die Gegenforderung des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

4. Technische Angaben

Die Angaben in unseren Zeichnungen, Abbildungen, Tabellen und dergleichen gelten nur näherungsweise und können handelsübliche Toleranzen enthalten; die Änderung in technischer Hinsicht bleibt ausdrücklich vorbehalten. An unseren Angeboten und technischen Unterlagen behalten wir uns alle Eigentums- und Urheberrechte vor.

5. Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus mit uns abgeschlossenen Verträgen ist Recklinghausen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Mit Kunden, die Vollkaufmann im Sinne der Vorschriften des Handelsgesetzbuches, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen sind, wird hiermit als Gerichtsstand Recklinghausen vereinbart. Das gleiche gilt für Kunden, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland haben.

6. Angebot und Lieferung

Unsere Angebote sind bis zu der durch uns zu erfolgenden schriftlichen Auftragsbestätigung freibleibend. Liegen zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und dem Leistungszeitpunkt mehr als vier Monate, so sind wir berechtigt, die Vertragspreise anzupassen, falls sich in der Zwischenzeit die Herstellkosten verändert haben. Dies gilt auch bei etwaigen Lohnerhöhungen.
Eine im Angebot angegebene Lieferzeit ist eine ungefähre Richtzeit, soweit nicht einzelvertraglich etwas anderes vereinbart ist. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, frühestens jedoch nach Eingang sämtlicher vom Kunden beizustellender Unterlagen und Abklärung aller technischen und kaufmännischen Details . Sie verlängert sich um eine angemessene Frist bei Behinderungen - auch bei unseren Zulieferanten -, bei Arbeitskämpfen sowie Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, soweit diese Ereignisse die Lieferung beeinflussen.
Wird durch Behinderungen vorgenannter Art die Auftragsdurchführung für uns unangemessen erschwert, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrage für noch nicht ausgeführte Auftragsteile berechtigt. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines solchen Rücktritts sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Schadensersatz wegen Lieferverzuges kann nur nach Ablauf einer uns gesetzten angemessenen Nachfrist verlangt werden. Er ist der Höhe nach auf 0,5 % pro vollendeter Woche nach Ablauf der gesetzten Frist und auf höchstens 5 % des Wertes der nicht rechtzeitig gelieferten Teile beschränkt.
Soweit der Verzug nicht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten eines unserer gesetzlichen Vertreter oder eines Erfüllungsgehilfen beruht, oder soweit er die vor bezeichneten Grenzen überschreitet, wird er ausgeschlossen,
soweit gesetzlich zulässig. Schadensersatzansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, wenn wir vor Vertragsschluß vom Angebot zurücktreten.
Bei Verzögerungen des Versandes oder der Serviceleistung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, werden die Lagerkosten monatlich mit 1 Prozent des Rechnungswertes berechnet.

7. Gewährleistung und Mängelhaftung

7.1 Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel werden von uns nur dann berücksichtigt, wenn sie sofort, spätestens aber innerhalb von acht Tagen nach Eingang der Sendung gerügt sind. Die einem Kaufmann kraft Gesetzes treffenden Obliegenheit zur unverzüglichen Prüfung der Ware und der Rüge der Mangelhaftigkeit bleiben unberührt.

7.2 Als zugesichert gelten nur solche Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten, die in unseren technischen Dokumentationen, im Angebot oder unserer Auftragsbestätigung ausdrücklich als solche gekennzeichnet sind.

7.3 Für einen Mangel oder das Fehlen zugesicherter Eigenschaften leisten wir Gewähr innerhalb Deutschlands dergestalt, dass wir - nach unserer Wahl - fehlerhafte Teile ausbessern oder durch Neuteile ersetzen. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Sofern wir unser Wahlrecht dahin ausgeübt haben, dass die Reparatur nicht von uns an Ort und Stelle ausgeführt wird, tragen wir von den durch die Ausbesserung beziehungsweise Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten die Aufwen-dungen für den Versand des Ersatzstückes sowie nach Absprache die erforderlichen Kosten für Aus- und Einbau. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, hat der Kunde nach seiner Wahl das Recht, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen. Weitergehende Ansprüche - insbesondere Schadensersatzansprüche für Folgeschäden - sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Eine Nachbesserung verlängert nicht den ursprünglichen Gewährleistungszeitraum. Eine Gewährlestungspflicht besteht nicht, wenn die Einbau- und Betriebsanleitung nicht beachtet wird bzw. der Einbau nicht durch einen Fachbetrieb vorgenommen wurde oder wenn der Kunde am Liefergegenstand ohne unsere vorherige Zustimmung, Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vornimmt oder vornehmen läßt. Weiterhin fallen Schäden, die durch außerhalb der Norm liegende Spannungsschwankungen entstehen, nicht unter unsere Gewährleistung.

7.4 Für den Fall einer von uns zu vertretenen Unmöglichkeit der Leistung ist der Kunde berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrage zurückzutreten. Schadensersatz kann er nur verlangen, wenn die Unmöglichkeit auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch uns, durch einen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

7.5 Nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen zugestandene Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, Verzug, Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, Verschulden bei Vertragsabschluß, unerlaubter Handlung - auch soweit solche Ansprüche im Zusammenhang mit Gewährleistungsrechten des Kunden stehen - werden ausgeschlossen, soweit wir oder einer unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beziehungsweise Verrichtungshilfen den Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht haben.

8. Rücksendungen

Rückgaben (Retouren) sind nur zulässig, wenn wir uns zuvor hiermit ausdrücklich einverstanden erklärt haben. Die genehmigte Rücksendung muss frei Haus erfolgen. Sonderanfertigungen sind in jedem Fall von einer Rücksendung ausgenommen. Die Rechnungsnummer, mit der die Belieferung berechnet worden ist, ist auf jeden Fall bekanntzugeben. Sofern nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist, berechnen wir für die uns entstehenden Kosten 10 % des Warenwertes ohne besonderen Nachweis. Entstehen uns höhere Aufwendungen für die Aufarbeitung, werden die Aufarbeitungskosten nach Aufwand berechnet.

9. Gewährleistungsfristen

Die Gewährleistungsfristen ergeben sich aus der nachstehend abgedruckten Tabelle.

10. Beendigung des Auftrages

Bei erheblicher Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Bestellers nach Angebotsabgabe, Bzw. Auftragserteilung behalten wir uns vor,

10.1 Unterbrechung der Vertragsausführung bis zur Stellung einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer deutschen Großbank.

10.2 Rücktritt vom Vertrag und sofortige Abrechnung der erbrachten Teilleistung, Hierbei sind Schadensersatzansprüche des Bestellers ausgeschlossen.

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